AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

zur Hochzeitsfotografie, Fotoreportage und allen damit verbundenen Dienstleistungen und Produkten von Fotograf Carsten Schröder und seinen Erfüllungsgehilfen – nachfolgend Fotograf(en) genannt

 

 

 

I. Allgemeines

 

1. Nachstehende Bedingungen gelten für alle dem Fotografen Carsten Schröder und seinen Erfüllungsgehilfenerteilten Aufträge und sämtliche mit diesem vereinbarten Verträge. Sie gelten ebenso für zukünftigeGeschäftsbeziehungen der Vertragsparteien, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich in die spätere Vereinbarungaufgenommen werden. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung durch denAuftraggeber bzw. bei Vertragsabschluss mit dem Auftraggeber und wenn ihnen nicht umgehend widersprochenwird.

 

2. „Fotos“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, egal in welcher technischenForm oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, gedruckte oder belichtetePapierbilder, gedruckte oder belichtete Bilder in Fotobüchern und Hochzeitsalben, digitale Bilder in Onlinegalerienoder auf sonstigen Datenträgern, Videos etc.)

 

3. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Fotos stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraumdes ausübenden Fotografen unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des vom Fotografenausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen undtechnischen Mittel der Fotografie sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche desAuftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.

 

4. Es kann nicht garantiert werden, dass alle anwesenden Gäste z. B. bei Hochzeiten oder sonstigen Fotoreportagenabgelichtet werden. Der Fotograf ist aber stets bemüht dies zu erreichen, wenn dies vom Auftraggeber erwünscht ist.

 

5. Während eines Portraitshootings ist das Fotografieren durch Mitbewerber oder der Gäste des Auftraggebers nichtgestattet.

 

6. Bei Hochzeiten oder sonstigen Fotoreportagen sind bis zu 30 Minuten der Arbeitszeit des Fotografen für Aufbauund Vorbereitung enthalten. Pausen werden nach Absprache mit dem Auftraggeber vor Ort vereinbart, verlängernjedoch nicht den vereinbarten und gebuchten Zeitrahmen. Besonders bei Halb- oder Ganztagesbuchungen sind dem Fotografenund seinem Erfüllungsgehilfen angemessene Pausen inkl. Verpflegung zu gewähren.

 

7. Der Fotograf wählt die Bilder aus, die dem Auftraggeber zur Abnahme vorgelegt werden.

 

8. Der Fotograf verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des bei einer Produktion entstandenenBildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart wurden.Originaldateien, auch RAW-Aufnahmen verbleiben beim Fotografen und eine Herausgabe an den Auftraggebererfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.

 

 

 

II. Urheberrecht, Nutzungsrechte, Eigenwerbung

 

1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Fotos nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.

 

2. Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den Privatgebrauch. Das Recht derVervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für private Zwecke eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzungsowie eine kommerzielle und/oder öffentliche, nicht private Wiedergabe sind nicht gestattet. Eigentumsrechtewerden nicht übertragen. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an denFotografen über.

 

3. Der Fotograf darf die Fotos im Rahmen seiner Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden(z.B. für Ausstellungen, Messen, Homepage, Blog, Fachmagazine für Fotografie oder Hochzeiten etc.), wenn der/dieAuftraggeber hierzu ein mündliches oder schriftliches Einverständnis erklären.

 

 

 

III. Honorare

 

1. Für die Herstellung der Fotos gilt das vereinbarte Honorar. Das Honorar versteht sich bei Endverbrauchern inkl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

 

2. Bei Aufträgen zur Hochzeitsfotografie / Fotoreportage kann eine Anzahlung von bis zu 50% desAuftragswertes berechnet werden. Der Fotograf bestätigt den Auftrag zur Hochzeitsfotografie / Fotoreportage und den Betrag per E-Mailoder per Brief und damit wird nach Aufforderung eine Anzahlung innerhalb von 7 Tagen in bar oder per Überweisung fällig.Der Auftraggeber erklärt mit seiner Anzahlung die Richtigkeit der Auftragsbestätigung des Fotografen undbestätigt dadurch noch einmal die verbindliche Auftragsvergabe.Das vereinbarte Honorar des Fotografen ist zum Hochzeitstermin / Aufnahmetermin, jedoch spätestens 1 Wochedanach in bar oder per Überweisung auf das Konto des Fotografen fällig, auch wenn ihm die endgültigeRechnung zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorliegen sollte. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstandenRechungen ggf. auch per E-Mail zu erhalten; in diesem Fall entfällt der Postversand.

 

3. Nach einer Mahnung kommt der Auftragggeber in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10% p.a.zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenenoder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und die Kosten(auch außergerichtlicher) anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Auftraggebers.

 

4. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Fotos und sonstige Waren (Online-Galerie, Fotobuch, etc.)Eigentum des Fotografen.

 

5. Rabatte jeglicher Form sind nicht übertragbar, auszahlbar oder kombinierbar.

 

6. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er dieMehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.

 

7. Für eine spontane Verlängerung der Aufnahmeproduktionen auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers, wirdein Honorar für die angefangene Verlängerungstunde berechnet, insofern hierzu keine andere schriftlicheVereinbarung vor Auftragsbeginn getroffen wurde.

 

8. Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat oder infolgehöherer Gewalt oder Witterungseinflüssen, so kann der Fotograf eine angemessene Erhöhung des Honorarsverlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann er auch Schadensersatzansprüchegeltend machen.

 

9. Tritt der Auftraggeber mit Einverständnis des Fotografen vor dem vereinbarten Fototermin vom Vertrag zurück, sosind 75% des vereinbarten Honorars als Ausfallhonorar an den Fotografen zu zahlen. Gesetzliche Rücktrittsrechtebleiben von dieser Regelung unberührt. Anzahlungen werden bei Vertragsrücktritt oder Nichteinhalten desFototermins nicht erstattet.

 

 

 

IV. Reisekosten, sonstige Kosten

 

1. Übersteigt die An- und Abreise des Fotografen den zuvor vereinbarten Umfang, oder wurde nichts dazuschriftlich vereinbart bzw. bestätigt, werden folgende Reisekosten berechnet:je gefahrenem km 0,40 EURje Stunde Fahrzeit 35,00 EURBei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlichentstehenden Kosten und Spesen (gegen Beleg) in Rechnung gestellt.

 

2. Durch den Auftrag anfallende sonstige Kosten wie Materialkosten, Parkgebühren, Porto und Verpackung sindnicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers.

 

 

 

V. Haftung

 

1. Gegen den Fotografen gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzungvon gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen,soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens des Fotografen verursachtworden ist. Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Buchungen geschieht mit großer Sorgfalt.Sollte jedoch auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse,Verkehrsstörungen etc. (auch von Familienangehörigen des Fotografen) der Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen, kann keine Haftungfür jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden. Sollte es kurzfristigaufgrund höherer Gewalt zum Ausfall des Fotografen kommen, bemüht sich dieser (soweit vom Kundenerwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt.Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.

 

2. Der Fotograf haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Fotos.Für Schäden, die durch das Übertragen von gelieferter Daten in einem Computer entstehen, leistet derFotograf keinen Ersatz.
Der Fotograf ist berechtigt, Fremdlabore, Fotobuchhersteller oder Produzenten von Hochzeitsalben, Druckereien
etc. zu beauftragen. Er haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob fahrlässigesVerhalten. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.

 

3. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Fotos nur im Rahmen der Garantieleistungender Hersteller des Fotomaterials. Für Verfärbungen im Falzbereich und auf Vorder- und Rückseite von Fotobüchern und Hochzeitsalbenübernimmt der Fotograf keine Haftung.

 

4. Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr desAuftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt. Sollte eine Rücksendung den Autraggeber nicht erreichen, so kann der Fotograf hierfür nicht haftbar gemacht werden. Ein Schadenersatz ist hiermit ausgeschlossen.

 

5. Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe der Fotos bzw. des Werkesschriftlich beim Fotografen zu machen. Danach gelten die Fotos als vertragsgemäß und mängelfreiabgenommen.

 

6. Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlageoder den Erstbildern ergeben. Farbdifferenzen können auch bei Fotoabzügen und Drucken jeder Art auftretendie aus einer digitalen Datei erstellt wurden. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurchnicht berechtigt.

 

7. Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich vom Fotografen bestätigt wordensind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

 

 

 

VI. Nebenpflichten

 

1.     Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- undVerbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung,Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen,trägt der Auftraggeber.

 

 

 

 

 

VII. Datenschutz

 

1. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden.Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulichzu behandeln.

 

 

 

VIII. Schlussbestimmungen

 

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch bei Lieferungen und Veröffentlichungen im Ausland.
Für alle nicht in diesen AGB geregelten Punkten, tritt die gesetzliche Regelung in Kraft.

 

2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 

3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

 

 

 

Diese AGB gelten ab dem 01.01.2016. Alle früheren AGB verlieren ihre Gültigkeit.